Familienversicherung
Die Möglichkeit der Familien-Krankenversicherung (Familien-KKV) bei Ableistung des Wehr- und Zivildienstes verlängert sich auch um die Dauer dieses Dienstes über das 25. Lebensjahr hinaus. In letzter Zeit treten vermehrt Fälle auf, in denen die Krankenversicherer diese Tatsache leugnen und so versuchen, Studenten früher in eine eigene kostenpflichtige Krankenversicherung zu "zwingen".